Rechtsprechung
ArbG Gießen, 16.04.2009 - 1 Ca 73/09 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- ArbG Gießen, 16.04.2009 - 1 Ca 73/09
- LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1295/09
- BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 127/10
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1295/09
Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch - …
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 16. April 2009 - 1 Ca 73/09 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst.das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 16. April 2009 - 1 Ca 73/09 - teilweise abzuändern und festzustellen, dass das beklagte Land verpflichtet ist, ihr Grundvergütung gemäß der Vergütungsgruppe V b der Anlage 1 a zum BAT nach der höchsten Lebensaltersstufe dieser Vergütungsgruppe rückwirkend ab 18. August 2006 bis zum 31. Dezember 2009 zu zahlen.
Rechtsprechung
ArbG Dessau-Roßlau, 13.05.2009 - 1 Ca 73/09 |
Verfahrensgang
- ArbG Dessau-Roßlau, 13.05.2009 - 1 Ca 73/09
- LAG Sachsen-Anhalt, 10.03.2010 - 4 Sa 215/09
- BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 320/10
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Sachsen-Anhalt, 10.03.2010 - 4 Sa 215/09
Anspruch auf tarifliche Zusatzleistung aus Sanierungstarifvertrag nach …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 13. Mai 2009 - 1 Ca 73/09 - wird als unbegründet zurückgewiesen.Wegen des erstinstanzlichen Vorbringens der Parteien nebst den dort gestellten Anträgen wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 13. Mai 2009 - 1 Ca 73/09 - auf den Seiten 2 - 5 (Bl. 223 - 226 d. A.) Bezug genommen.
Die Berufung der beklagten Partei gegen das vorgenannte Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 13. Mai 2009 - 1 Ca 73/09 - ist jedoch unbegründet und war demgemäß kostenpflichtig zurückzuweisen.
Das Arbeitsgericht Dessau-Roßlau hat sich in seinem vorgenannten Urteil vom 13. Mai 2009 - 1 Ca 73/09 - zutreffend auf den Standpunkt gestellt, dass seinerzeit sowohl die Klägerin als auch die N. AG normativ gebunden gewesen seien betreffend die im Rahmen des vorliegenden Rechtsstreits maßgeblichen Tarifverträge.
Dazu heißt es auf Seite 9 des vorgenannten Urteils des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 13. Mai 2009 - 1 Ca 73/09 - u. a.:.
Im Anschluss daran hat das Arbeitsgericht Dessau-Roßlau in seiner vorgenannten Entscheidung vom 13. Mai 2005 - 1 Ca 73/09 - ausgeführt, der Anspruch der Klägerin sei auch unabhängig von seiner Geltendmachung nicht durch Ablauf tarifvertraglicher Ausschlussfristen verfallen.
d) Auf den Seiten 3 und 4 des Tatbestands des Urteils des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 13. Mai 2009 - 1 Ca 73/09 - heißt es u. a.:.
Deshalb sind die Leistungen der Klägerin "nach oben anzupassen", und zwar gemäß dem Tenor des Urteils des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 13. Mai 2009 - 1 Ca 73/09 welcher auf Seite 2 dieses Urteils aufgeführt ist.
- LAG Sachsen-Anhalt, 10.03.2010 - 4 Sa 218/09
Anspruch auf tarifliche Zusatzleistung aus Sanierungstarifvertrag nach …
Wegen des erstinstanzlichen Vorbringens der Parteien nebst den dort gestellten Anträgen wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 13. Mai 2009 - 1 Ca 73/09 - auf den Seiten 2 - 5 (Bl. 223 - 226 d. A.) Bezug genommen.Die Berufung der beklagten Partei gegen das vorgenannte Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 13. Mai 2009 - 1 Ca 73/09 - ist jedoch unbegründet und war demgemäß kostenpflichtig zurückzuweisen.
Das Arbeitsgericht Dessau-Roßlau hat sich in seinem vorgenannten Urteil vom 13. Mai 2009 - 1 Ca 73/09 - zutreffend auf den Standpunkt gestellt, dass seinerzeit sowohl die Klägerin als auch die N. AG normativ gebunden gewesen seien betreffend die im Rahmen des vorliegenden Rechtsstreits maßgeblichen Tarifverträge.
Dazu heißt es auf Seite 9 des vorgenannten Urteils des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 13. Mai 2009 - 1 Ca 73/09 - u.a.:.
Im Anschluss daran hat das Arbeitsgericht Dessau-Roßlau in seiner vorgenannten Entscheidung vom 13. Mai 2005 - 1 Ca 73/09 - ausgeführt, der Anspruch der Klägerin sei auch unabhängig von seiner Geltendmachung nicht durch Ablauf tarifvertraglicher Ausschlussfristen verfallen.
d) Auf den Seiten 3 und 4 des Tatbestands des Urteils des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 13. Mai 2009 - 1 Ca 73/09 - heißt es u.a.:.
Deshalb sind die Leistungen der Klägerin "nach oben anzupassen", und zwar gemäß dem Tenor des Urteils des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 13. Mai 2009 - 1 Ca 73/09 -, welcher auf Seite 2 dieses Urteils aufgeführt ist.
- BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 320/10
Betriebsübergang - keine beiderseitige normative Tarifgebundenheit im Zeitpunkt …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 13. Mai 2009 - 1 Ca 73/09 - abgeändert.